Manchmal traut Christian Betz seinen Augen nicht: "Das ist kein Scherz", sagte der Eventmanager, als er im letzten Vortrag der <link http: www.hs-offenburg.de die-hochschule marketing-und-kommunikation forum external-link-new-window external link in new>FORUM-Reihe "Erfolgreiche Events" an der Hochschule Offenburg ein Foto zeigte, auf dem ein einzelner Stuhl als provisorische Stütze für eine ganze Tribüne zu sehen war. "Ich möchte für die Sicherheitsthematik sensibilisieren", sagte er Richtung Publikum, das am Dienstagabend aus vielen Vereinsmitgliedern, Vertretern von Schulen und aus Studenten bestand. Denn: Wenn Vereine, Schulen oder Verbände Veranstaltungen organisieren, haben sie die gleichen Auflagen, wie die Profis. "Da ist es verständlich, wenn ein Verein irgendwann sagt, dass er bei diesen vielen Auflagen nichts mehr macht", sagte Betz. Er hat sich selbst mehr als 20 Jahre in einem Verein engagiert, kennt die Probleme nur zu gut: "Darf ich als Vereinsmitglied einfach eine Kabeltrommel von daheim mitbringen, was passiert, wenn ein Gast über das Kabel stolpert und sich ein Bein bricht?"
"Events sollen Spaß machen und Freude bringen"
Der Eventmanager, der unter anderem auch als Referent an der Verwaltungsschule des Landes Baden-Württemberg Schulungen und Seminare zum Thema "Veranstaltungssicherheit" gibt, machte gleich zu Beginn klar: "Eine Event soll Spaß machen und Freude bringen - das ist der Grundsatz." Doch nach Katastrophen wie der Love-Parade in Duisburg, die er als veranstaltungstechnischen Super-Gau bezeichnete, entstehen ständig neue Vorschriften: "Der Veranstalter muss dafür sorgen, dass alles sicher abläuft", sagte Betz. Auch Berufe wie der Veranstaltungstechniker seien erst aus den Gefahren heraus entstanden, die es gerade bei größeren Veranstaltungen gibt. "Es sind zwischen 70 und 80 Gesetze und Normen, die bei einer klassischen Veranstaltung berührt werden", informierte Betz. Eine Kabeltrommel etwa müsse durch einen Fachmann abgenommen sein, sie könne nicht einfach so verwendet werden.
Vorschriften werden oft nicht eingehalten
Oft würden die Versammlungsstättenverordnung (VStättVO), Brandschutzbestimmungen, Sicherheits- und Evakuierungskonzepte oder das Jugendschutzgesetz vor allem durch Unwissenheit nicht eingehalten. Vereinen rät der Experte, sich bei den jeweiligen Ämtern, den Industrie- oder Handelskammern über Vorschriften zu informieren. "Ich weiß, dass es in vielen Städten und Gemeinden schwierig ist, eine Anlaufstelle zu finden." Doch er machte Hoffnung: "Hier tut sich auf jeden Fall etwas - denn die Verantwortlichen wissen auch, dass wir ohne das Ehrenamt sowieso erledigt wären." Gerade die Versammlungsstättenverordnung, wenn man sich intensiv mit ihr auseinandersetze, biete mit ihren 45 Paragrafen eine gute Möglichkeit, sie als "Checkliste" zu verwenden. Am Ende des Vortrags nutzten viele Zuhörer die Gelegenheit, spezifische Fragen zu stellen.
Zur Person: Christian Betz ist Diplom-Betriebswirt (BA) und Sportmanager, hat mehr als 20 Jahre Erfahrung im Bereich von Kundenveranstaltungen und im Eventmanagement. Er berät Unternehmen, Betreiber und verantwortliche Personen von Versammlungsstätten und Behörden zu der Thematik der Veranstaltungs- und Betriebssichersicherheit. Er erstellt Sicherheitskonzepte für Veranstaltungen, Schulen und Hochschulen.
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