Fakultät Medien

Kreativität, kritisches Denken und gesellschaftliche Verantwortung - das ist die Fakultät Medien!

Praktikantenamt

Für alle Fragen zum Praxissemester ist das Praktikantenamt zuständig. Der Leiter des Praktikantenamts ist Prof. Dr. Frank Habann. Für formale Fragen, zum Beispiel zur Anmeldung des Praxissemesters, steht das Sekretariat des jeweiligen Studiengangs zur Verfügung.

Allgemeine Informationen zu den Ausbildungszielen des Praxissemesters sowie alle zentralen Unterlagen und Formulare (Praktikumsvertrag, Hinweise zum Praxisbericht etc.) finden sich im Bereich Informationsmaterial des Praktikantenamts. Wenn sie unsicher sind, ob ihr Praktikum wenigstens eins der Ziele erfüllt, Prof. Habann kontaktieren.

Was ist vor Antritt des Praktikums zu beachten?

  • Manche Unternehmen benötigen eine Bestätigung, dass es sich bei dem Praxissemester um ein Pflichtpraktikum handelt. Diese Bestätigung stellt das zuständige Sekretariat aus.
  • Das Praktikum muss nicht 1:1 der Semesterzeit entsprechen. Ratsam ist, dass es aber mit Beginn der nächsten Vorlesungszeit endet, damit sie noch genug Zeit für den Bericht haben. Wenn das in einem Praktikum nicht machbar ist, bitte Prof. Habann kontaktieren.

Was ist nach dem Praktikum zu beachten?

  • UPLOAD  des Berichts und Praktikumszeugnisses  (Infos wie der Bericht aussehen muss, hier unter "Infomaterial..") auf den Moodlekurs des Semesters, in dem sie ihr Praktikum absolviert haben!
  • Hier hochladen für Praktika im WiSe 2024/25
  • Auch die gesperrten Berichte, mit dem Vermerk im Dateinamen: gesperrt
  • Die Abgabefrist für die Praktikumsberichte der Medien-Fakultät aus dem WiSe 2024/25  endet vier Wochen nach Vorlesungsbeginn im Sommersemester 25:Mo, 14.04.25 um 24:00 Uhr. Andere Fristen dazu haben keine Gültigkeit für die Fakultät Medien.
  • Sollte das Zeugnis  nicht fristgerecht erstellt werden können, ist vorläufig eine einfache Praktikumsbestätigung (mit Angabe des Zeitraums) in den Moodle hochzuladen. Das Zeugnis kann dann nachgereicht werden, auch nach der Frist.
  • UND:  die Kurzzusammenfassung muss bis auf weiteres NICHT erstellt werden.