Media Faculty
Examination office
Der Prüfungsausschuss der Fakultät MEDIEN ist für alle übergreifenden Fragen rund um Prüfungen und das Studium an unserer Fakultät gemäß der Studien- und Prüfungsordnungen (StuPO) der Hochschule Offenburg zuständig. Prüfungsausschussvorsitzende für die jeweiligen Studiengänge sind:
Prof. Dr. Katharina Mehner-Heindl
- Medien und Informationswesen (MI) Bachelor
- Medien und Kommunikation (mukB) Bachelor
- Virtuelle Welten und Game Technologies (ViW) Bachelor
- Medien und Kommunikation (MuK) Master
Prof. Dr. Daniel Hammer
- Unternehmens- und IT-Sicherheit (UNITS) Bachelor
- Enterprise and IT Security (ENITS) Master
- Medientechnik/Wirtschaft PLUS Pädagogik (MWplus) Bachelor
- mediengestaltung produktion film animation grafik interaktion (mgp) Bachelor
Prof. Dr.-Ing. Tobias Felhauer
- Communication and Media Engineering (CME) Master
Das Prüfungsamt der PH Freiburg ist zuständig für den Studiengang
- Medientechnik/Wirtschaft (MW-BS) Master
Höheres Lehramt an Beruflichen Schulen - Ingenieurpädagogik
(konsekutives Angebot zum Studiengang MWplus)
In der Studien- und Prüfungsordnung Ihres Studiengangs finden Sie alle relevanten Informationen zum Aufbau und zur Strukturierung Ihres Studiums, in der zugehörigen Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung finden Sie alle allgemeinen prüfungsrechtlichen Informationen zum Studium. Bitte lesen Sie diese beiden Ordnungen zu Beginn Ihres Studiums mindestens einmal sorgfältig durch. – Sie werden Ihr Studium dadurch souveräner absolvieren können.
Hinweise
- Bitte beachten Sie von Anfang an: Das Nichterreichen von 60 Credits nach Ende des vierten Semesters (60-Credit-Regel) führt zum Ausschluss vom Studium!
- Am Ende des ersten Studiensemesters sollten Sie mindestens 15 Credits erreicht haben!
- Erst nach einem verpflichtenden Beratungsgespräch ist ein dritter Versuch, eine Prüfung zu bestehen, möglich.
- Verlust des Prüfungsanspruchs durch Überschreitung von Fristen
Der Gesetzgeber hat Ende Oktober 2021 die Fristen für die Erbringung fachsemestergebundener Prüfungsleistungen verlängert, um damit auf eventuelle coronabedingte Nachteile der Studierenden Rücksicht zu nehmen. Er hat dazu § 32 Abs. 5a LHG ergänzt, der jetzt folgenden Wortlaut hat:
"Für Studierende, die im Sommersemester 2020, im Wintersemester 2020/2021, im Sommersemester 2021 oder im Wintersemester 2021/2022 in einem Studiengang eingeschrieben sind oder waren, verlängern sich in diesem Studiengang die Fristen für die Erbringung von fachsemestergebundenen Studien und Prüfungsleistungen für jedes dieser Semester jeweils um ein Semester, insgesamt um höchstens drei Semester.“
Ausschluss-Fristen kann der Prüfungsausschuss auf Antrag verlängern, wenn der Studierende nachweist, dass er die Fristüberschreitung nicht zu vertreten hat.
Studierende müssen sich für alle Prüfungen, die sie in einem Semester ablegen wollen, im Prüfungsverwaltungssystem anmelden (nur im ersten Semester sind Sie für alle Prüfungen automatisch angemeldet). Die grundsätzlichen Regeln für die Anmeldung zu Prüfungen finden Sie hier.
Möchten Sie sich Prüfungen anerkennen lassen, die Sie in anderen Studiengängen erbracht haben, (laut StuPO nur innerhalb der ersten sechs Monate nach Studienbeginn möglich), so wenden Sie sich bitte zunächst mit den Modulbeschreibungen aus Ihrem vorherigen Studiengang an den in Ihrem neuen Studiengang für das entsprechende Fach zuständige/n Dozent/in und lassen Sie sich eine Anerkennung (auch per Mail) schriftlich bestätigen. Danach stellen Sie den formalen Antrag für die endgültige Anerkennung mit sämtlichen Unterlagen: (Notenblatt, Auszug Modulbeschreibung(en), Bestätigung der Anerkennung(en), evtl. Zeugnis).
Bitte beachten Sie bei einem Antrag auf ein Urlaubssemester insbesondere das Merkblatt zum Urlaubsantrag. – Hier finden Sie die Bedingungen für eine Genehmigung sowie Ihre Rechte und Pflichten während eines Urlaubssemesters.
Anträge stellen Sie bitte an die/den für Ihren Studiengang zuständigen Prüfungsausschussvorsitzende/n und ihr zuständiges Studierendensekretariat. Antragsformulare finden Sie unter Informationen und Formulare A-Z (öffentlich). Einige Anträge sind auch formlos zu stellen:
Anträge auf Nachteilsausgleich, auf die Verlängerung von Abschlussarbeitsfristen oder auf ein Teilzeitstudium sind mit Begründung, eventuellen Nachweisen für die Begründung (Attesten), ohne Antragsformular zu stellen. Schreiben Sie den zuständigen Prüfungsausschussvorsitzenden und Sekretariaten in diesen Fällen gerne eine Mail mit dem Betreff „Antrag auf ...“
Für die Betreuung einer Abschlussarbeit brauchen Sie entweder zwei Professor*innen der Hochschule oder der/die Erstbetreuer*in ist Professor*in der Hochschule und Zweitbetreuer*in eine externe Person, die eine Kapazität auf dem Gebiet ist, das Sie in Ihrer Abschlussarbeit bearbeiten. Es können auch Betreuende aus dem Unternehmen sein, in dem Sie ihre Abschlussarbeit schreiben. Die externen Betreuer*innen müssen mindestens den Ausbildungsabschluss haben, den Sie mit Ihrer Arbeit anstreben. Dieser Abschluss muss dem Prüfungsamt bekannt sein. Das Thema der Arbeit wird Ihnen entweder von Professor*innen-Seite angeboten oder Sie schlagen selbst ein Thema vor. Melden Sie sich eigeninitiativ und frühzeitig bei den Professor*innen, bei denen Sie Ihre Abschlussarbeit gerne schreiben würden. – Nicht immer haben diese Kapazitäten frei. Ihr Thema muss vom Prüfungsamt genehmigt werden. Im Moodle-Kurs ‚Themen für Abschlussarbeiten‘ finden Sie Themen, die von Professor*innen vorgeschlagen werden, fragen Sie aber auch direkt bei Professor*innen nach. Bitte beachten Sie, dass Sie sich mit der Anmeldung Ihrer Thesis auch für einen Kolloquium-Termin festlegen müssen. An diesem müssen Sie Ihre – im Regelfall noch nicht fertige – Arbeit öffentlich verteidigen. Die Anmeldung zur Thesis nehmen Sie in Ihrem zuständigen Sekretariat vor. Bei formalen Fragen zur Abschlussarbeit wenden Sie sich bitte an die Sekretariate.
Das FAQ Studiums- und Prüfungsleistungen des Zentralen Prüfungsausschusses der Hochschule beantwortet oft gestellte Fragen.